Stellungnahme der GAL zum Haushalt 2024
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Warnecke,
sehr geehrte Kolleg: innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Herausforderung den Haushalt 2024 zu planen war noch nie so komplex wie in diesem Jahr - in und nach den Krisen -. Immer neue Herausforderungen, auch neue Aufgaben für die Kommune kommen zu den bereits bestehenden der letzten Jahre hinzu. Und diese sind weiterhin nicht minder wichtig. Wir müssen uns zur Dekarbonisierung der Stadt aufstellen. Es kommt die gesetzlich vorgegebene Wärmeplanung hinzu. Wir sind in Sachen Mobilitätswende auch innerhalb unserer Kommune erst am Beginn einer Umsetzung, vom Erreichen von Zielen jedoch weit entfernt. Der Weg ist der richtige, das hat sicherlich mittlerweile jeder verstanden, ist aber mit Aufgaben verbunden.
Aufgaben bedeuten - Arbeit - bedeutet Personal, egal ob intern oder extern - bedeuten Kosten. Wir nennen an dieser Stelle ergänzend die qualitativ hochwertige und gesicherte Betreuung unserer Kinder, gesetzlich vorgegeben auch durch bestehende oder noch kommende Rechtsansprüche, die Umsetzung der Wohngeldregelung, die Unterbringung von hilfesuchenden Geflüchteten, jede für sich eine Herausforderung, welche uns als Kommune, da nicht hinreichend gegenfinanziert, belastet .
Weitere Ausgabensteigerungen entstehen durch Tarifabschlüsse, Inflation und die gestiegenen Energiekosten. In der Konsequenz müssen Ausgaben reduziert werden und als letzter Schritt die Einnahmen, also Steuern oder Abgaben, erhöht werden.
Ausgaben werden bereits durch den Verzicht auf Stellen reduziert. Ob die Streichung von Projektingenieur: innen Stellen bei den vielen Aufgaben im Bereich Hochbau etc. der richtige Weg ist, liegt in der Verantwortung der Stadtverwaltung - die Politik nimmt die Einschätzung, dass dies kein Problem darstellt, gerne zur Kenntnis. Die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes, dessen Aufgaben nicht ausreichend definiert sind, konnte in diesem Zug der Konsolidierung richtigerweise korrigiert werden. Wichtige Stellen hingegen dürfen einer solchen Konsolidierung jedoch nicht zum Opfer fallen und so ist es wichtig, die Schulsozialarbeit wie beschlossen zu stärken.
Die nicht nur für diesen Haushaltsplan, sondern auch für die mittel- und sogar langfristige Finanz- und Ergebnisplanung am stärksten zu betrachtenden Posten bleiben bei der Konsolidierung außen vor. Angesichts der Belastungen, die durch die bisherige Planung des notwendigen Neubau des Rathauses und die freiwillige Übernahme der Errichtung einer Bezirkswache der Kreispolizei entstehen werden, ist das für die GAL unverständlich.
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir nicht nur für diese Ratsperiode planen, sondern hohe Belastungen auch für die Zukunft festschreiben.
Bereits in der Haushaltsrede zum Haushalt 2023 hat die GAL den Rathausneubau angemahnt. Wir gingen angesichts der ersten Berechnungen schon davon aus, dass der Rathausneubau die festgeschriebenen 46 Mio€ weit übertreffen wird. Deshalb war uns die Frage nach einem Plan B, ein Ausstiegsszenario, bevor die Kosten immer weiter steigen, wichtig. Einen Vorschlag zum Plan B, eine definitiv günstigere Lösung zum Neubau Rathaus, hatten wir bereits Ende 2023 zum Antrag gestellt. Leider konnte selbst für eine Prüfung des Vorschlags keine Mehrheit gewonnen werden. Mittlerweile kostet das Rathaus als Ort für alle Ämter - ohne Grundstück und ohne Umfeldmaßnahmen weit über 70 Mio€. Die Lösung, dass das Rathaus einfach kleiner gebaut wird und Ämter weiterhin auf mindestens 3 Standorte verteilt werden, ist in Augen der GAL keine Lösung und vor allem bei den Kosten kein nachhaltiger Umgang mit Steuermitteln.
Wann wird erkannt, dass die Entscheidung des Standortes und des Entwurfs nicht in unsere finanzielle Lage passt?
An anderer Stelle, z.B. dem Sportplatz oder bei der Sanierung von Kinderspielplätzen wird manchmal über 5.000€, 20.000€ oder vielleicht 500.000€ gestritten. Beim Rathaus aber werden Kostenschätzungen mit plus/minus 10 Mio€ einfach so durchgewunken.
Der Rat der Stadt Haan wird immer wieder auf pflichtige Aufgaben und eben freiwillige Leistungen hingewiesen. Das ist auch wichtig, um die wesentlichen kommunalen Aufgaben nicht aus dem Auge zu verlieren. Der Bau einer Polizeistation gehört definitiv nicht zu den Aufgaben der Stadt Haan, sondern zu den Aufgaben des Kreises Mettmann. Da die Kosten auch bei diesem Projekt zunehmend aus dem Ruder laufen, hatte die GAL einen klaren Antrag zur Prüfung eines Stopps des Projektes eingebracht. Leider ohne Erfolg. Bei einer Wirtschaftlichkeit von 50 Jahren ist die Frage berechtigt, was soll das noch? Warum belasten wir die Stadt Haan mit solchen Aufgaben?
Da die Konsolidierung der Ausgaben bedauerlicherweise bisher nicht dazu geführt hat, unsere Haushaltsplanung stabil zu gestalten, ist nun eine Steigerung der Einnahmen unumgänglich. Das bedeutet, die Steuern müssen erhöht werden.
Alles ist teurer geworden. Der Verbraucherpreisindex ist in NRW seit 2015 um 22% gestiegen. Die Grundsteuer B, also die Steuer, die auch auf die Miete umgelegt werden darf, ist seit 2015 von 433%-Pkt. auf derzeit 480%-Pkt. gestiegen. Und nun ist eine weitere Erhöhung vorgesehen/beschlossen. Die Gewerbesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2015 angepasst und ist somit 8 Jahre lang nicht erhöht worden.
Die GAL lehnt eine Erhöhung der Grundsteuer ab. Die Argumentation der Kämmerin, dass eine Überforderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bewohner auch nicht vor dem Hintergrund des überdurchschnittlich hohen Einkommens der Haaner Bevölkerung (landesweit Platz 9) erkannt werden kann, ist gegenüber Geringverdienenden in der Stadt Haan, insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Umverteilung der Grundsteuer, rücksichtslos. Vielleicht fehlt das Verständnis, dass für viele Familien jeder Euro zählt. Die wirtschaftliche Überforderung stellt sich bereits am Ende eines jeden Monats ein.
Um es mit den Worten der Kämmerei zu beschreiben: Auch große Teile der Haaner Bevölkerung leiden unter einem enormen Kostendruck, nicht nur die Wirtschaft.
Zur Erläuterung: Die Aufkommensneutralität der Neuordnung der Grundsteuer gilt lediglich für die Gesamteinnahmen. Es ist zu erwarten, dass Wohngrundstücke höher belastet und die Gewerbegrundstücke weniger belastet werden. Dies wird bei der Diskussion zur Erhöhung der Grundsteuer B gerne außer Acht gelassen, wenn man von einer aufkommensneutralen Umsetzung der Reform spricht. .
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Landwirtschaft besonders hart getroffen wird. Ab 2025 sind die Wohngebäude der Land- und Forstbetriebe nicht mehr der Grundsteuer A, sondern der deutlich höheren Grundsteuer B zuzuordnen.
Für uns ist 2024 das schlechteste Jahr, um die Grundsteuer B erneut zu erhöhen.
Wegen der aufgezeigten Defizite und nicht überdachten Einsparmöglichkeiten kann die GAL dem Haushaltsplanentwurf 2024 nicht zustimmen.
Unser Dank gilt allen Mitarbeiter: innen für ihr Engagement. Wir sehen zwar immer nur einen kleinen Teil Ihrer Arbeit, doch das meiste von dem, was wir über die Vorlagen mitbekommen, ist dankend anzuerkennen.
Umbau der Turnstraße in eine Lkw-Durchfahrtsstraße - die schlechteste Idee seit es Verkehrsplanung gibt.
So sieht die Lösung der Mehrheit im Stadtrat aus: Gleichmäßiges Verteilen des Schwerlastverkehrs durch das Wohnquartier Turnstraße.
Wir unterstützen diese Lösung nicht - besser wir sorgen weiter für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der M-L-Straße uns sorgen endlich für eine Fahrbahndecke ohne Löcher. Dann kann die Turnstraße doch zur Fahrradstraße gewandelt werden.
https://kreis-mettmann.de/media/custom/2023_8595_1.PDF?1648629301
Mitgliederversammlung
am Freitag, 26.08.2022 um 18.00 Uhr. Dazu wollen wir uns bei Andreas Rehm im Garten treffen, in der Sedanstraße 14, hier in Haan.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalie
2. Bericht der Kassenprüfung
3. Wahlvorstellung & Vorstellung der zu wählenden Posten
4. Bestimmung des Wahlverfahrens
5. Bestimmung der WahlleiterIn und gegebenenfalls der Auszählkommission
6. Wahlen
6.1 Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden
6.2 Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden / des stellvertretenden Vorsitzenden
6.3 Wahl einer KassierIn
6.4 Wahl einer SchriftführerIn
7. Berichte
8. Verschiedenes
Jochen Sack Tabea Haberpursch
Vorsitzender der GAL stellv. Vorsitzende der GAL
Am 13.03.2022 findet ein Bürgerentscheid statt. Alle Haanerinnen und Haaner ab 16 Jahre dürfen abstimmen. Das geschiet wie bei einer Kommunalwahl im Wahllokal oder per Briefwahl.
Wir sind Teil des Aktionsbündnisses für den Radschutzstreifen.
Besthehnd aus FFF + Jusos + ADFC + WLH + SPD + GAL
Worum geht es?
Das Bürgerbegehren sieht vor für einen Abschnitt der B228 - zwischen Wilhelm- und Kölner Str. (bergauf) - den im Handlungskonzept für diese Straßeseite als Maßnahme empfohlenen Fahrradschutzstreifen zu streichen. Mit der Streichung erfolgt der Wegfall des Fahrradschutzstreifens im genannten Teilabschnitt. Hier der Abstimungstext:
Was empfehlen die Experten?
Das im Abstimmungstext genannte Handlungskonzept ist Teil des Radfahrkonzeptes der Stadt Haan. Dies wurde von ausgewiesenen Verkehrsexperten erstellt. Die Experten empfehlen ausdrücklich einen Fahrradschutzstreifen durchgängig auf der südlichen Seite der B228. Südlich bedeutet von Hilden kommend bergauf Richtung Wuppertal. Die Experten weisen deutlich darauf hin, dass ein Verzicht auf Radverkehrsanlagen (Fahrradschutzstreifen) heißt, diese Verkehrsart schlichtweg zu ignorieren.
Das Radfahrkonzept benennt Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Jeder der die Bahnhofstraße mit dem Fahrrad befährt, weiß wie erforderlich das gerade auf dem Teilabschnitt Bahnhofstraße ist.
Auch die Verkehrsbehörde der Stadt Haan hat sich aktuell nochmals klar für den Fahrradschutzstreifen ausgesprochen.
Hier der LINK zum Radverkehskonzept auf der Seite der Stadt Haan.
Das ober Bild (5-31) aus dem Fachgutachten zeigt die beengte Situation im Bestand.
Das untere Bild zeigt die geplante Situation mit Schutzstreifen.
Und die Parkplätze?
Es müssen Parkplätze entfallen, da die Verkehrsbehörde die Straße für beides nebeneinander, einen Fahrradschutzstreifen und Parkplätze, für zu schmal hält. Zu den Parkplätzen wurde eine erweiterte Untersuchung der Verkehrsexperten durchgeführt. Die Verkehrsexperten kommen für den Abschnitt Bahnhofstraße zum eindeutigen Ergebnis, dass auch durch den Wegfall von Parkplätzen bei der Anlegung des Schutzstreifens die Parkraumnachfrage in vollem Umfang abgedeckt werden kann. Die Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite, also bergab, bleiben erhalten, da hier kein Fahrradschutzstreifen vorgesehen ist. Durch eine geeignete Parkraumregelung, die Dauerparker zu Geschäftszeiten vermeidet, z.B. durch eine Parkscheibenregelung, kann für die Kunden der Geschäfte immer ausreichend Parkraum bereitgestellt werden.
Gibt es Alternativen?
Das Argument, dass Fahrradfahrer*innen Alternativrouten nutzen könnten, zeigt die Notwendigkeit zur Erhöhung der Sicherheit, ansonsten wäre dies nicht erforderlich. Alternativrouten bedeuten Umwege und ein Verdrängen der Fahrradfahrer*innen von der schnellsten Route. Die Bahnhofstraße ist Teil des Radroutennetzes NRW und stellt die direkte Verbindung von Hilden über Haan nach Wuppertal dar. Wir verstehen Fahrradfahren als gleichwertige Fortbewegung und nicht als Freizeitvergnügen. Es gibt auch Fahrradfahrer *innen, die auf der Bahnhofstraße einkaufen.
Wie stimme ich richtig ab?
Der Text der Abstimmung ist etwas kompliziert gewählt.
Die GAL bittet um ein NEIN. Damit bleibt der Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße als Maßnahme im Handlungskonzept. Ein NEIN bei der Abstimmung ist eine Stimme für mehr Sicherheit für Radfahrer*innen in Haan – mehr Sicherheit für alle, egal ob Schüler*in, Pendler*in oder Rentner*in.
Die GAL sagt Danke.
Haushaltsrede der GAL Fraktion zum Haushalt 2021
Sehr geehrte Frau Warnecke,
sehr geehrte Damen und Herren,
gerade in diesem Jahr bedankt sich die GAL Fraktion bei den städtischen Mitarbeiter*innen. Auch bei denen, die in der täglichen politischen Arbeit nicht direkt in Erscheinung treten. Besten Dank für Ihr Engagement für die Gartenstadt.
Wir danken unserer 1. Beigeordneten Frau Herz für Ihren Einsatz nach dem Hochwasser im Sommer. Auch den Kollegen*innen aus dem Rat, danken wir für die schnellen Entscheidungen und Unterstützungen. Wenn´s drauf ankommt, scheint es ja zu funktionieren (Zwinkersmilie).
März 2021 – Dezember 2021–zwei Haushaltberatungen in einem Jahr. Dies ist „nur“ eine kleine Folge der Pandemie, macht aber sehr deutlich, dass der Haushalt unter besonderen Bedingungen erstellt ist.
Allein die Tatsache, dass ein Landesgesetz mit dem Namen „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ dazu verpflichtet, den Rat ¼-jährig über die finanzielle Lage zu informieren, lässt erkennen wieviel gesicherte Informationen und wieviel Glaskugel-Anteil zu dem Haushalt beitragen. Stand 14.11.2021 (vor der Ratssitzung) wurden Erträge in Höhe von 96 Mio. € angezeigt. Hoffen wir, dass es so bleibt.
Die GAL begrüßt, dass an den wichtigen Investitionen für die Zukunft festgehalten wird.
Der Rathausneubau hat uns in diesem Jahr besonders beschäftigt. 42,8 Mio. € sind dafür vorgesehen. Nicht mehr und sicherlich auch nicht weniger. Eine Kostenvorgabe, die angesichts der aktuellen Preisentwicklung eines besonderen Augenmerks bedarf. Vielleicht sind, so wird es dann schon mal vorsorglich in den Raum gestellt, „Abstriche“ in den Standards erforderlich. Standards sollten doch eigentlich kein Wunschkonzert sein, wir sind gespannt welche Standards gemeint sind. Der Klimaschutz und die Beschlüsse zur nachhaltigen Bauweise, wie z.B. Außenbauteile in Passivhausqualität, sind mit der GAL nicht verhandelbar – fragen Sie Ihre Kinder wie die das sehen.
42,8 Mio. € - nicht mehr, also auch keine weiteren Grundstückskäufe für das Rathaus.
Die Stadtverwaltung hat klar dargelegt, wann der Zeitpunkt ist die Reißleine zu ziehen – die GAL ist dazu bereit, wenn das Rathaus den Kostenrahmen übersteigt. Hierbei begrüßen wir, dass Frau Schacht, herzlich willkommen noch einmal, ein Baukostencontrolling befürwortet und zugesagt hat.
Gerade haben wir noch über die unabsehbaren Folgen durch die Pandemie gesprochen, müssen wir auch schon wieder mehr Investitionen in den Klimaschutz anmahnen. Gegen den Klimaschutz können wir nicht Impfen und auf bessere Zeiten hoffen, es liegt an uns sich aktiv mit einzubringen. Behalten wir das als höchste Priorität im Kopf.
Schauen wir also kurz nach vorne. Für das Bürgerhausareal sind Mindeststandards zum Klimaschutz vorgegeben. Vergessen wir bitte auch nicht die Feuerwehr in Gruiten, denn auch hier ist eine Klimaschutzplanung erforderlich.
Lassen wir in 2022 den „Runder Tisch Klimaschutz“ gemeinsam zu einem Erfolgsmodell werden. Das bedeutet auch mehr Arbeit, öfters Treffen und eine größere Akzeptanz der Empfehlungen, die aus dem Gremium kommen. Die GAL hofft hier schnell Erfolge zu sehen.
Wir sehen viel Potential in der Klimaschutzsiedlung Dieker Straße, der Rathauskurve, und dem Grundstück der ehemaligen Landesfinanzschule.
Das Gerätehaus in Gruiten, eben noch beim Thema Klimaschutz angesprochen, ist ein wichtiger Baustein zum Brandschutz in Haan. Wir müssen den Brandschutzbedarfsplan als Pflichtaufgabe sehen. Hieraus ergeben sich erforderliche Investitionen.
Auch die zusätzlichen Stellen für die Feuerwehr sind erforderlich und leider immer kostentreibend, aber als Investition für Haan ausdrücklich zu begrüßen.
Die GAL erkennt, dass die Verwaltung viele neue Stellen einfordert. Im Gegensatz zum Vorjahr fällt es uns aber dieses Mal sehr schwer die Notwendigkeit aller Stellen nachvollziehen zu können. Lange bekannte gesetzliche Änderungen, welche eine Neuorganisation eines ganzen Amtes einschließlich der Schaffung neuer Stellen erfordern, dürfen nicht „auf die Schnelle“ im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eingeführt werden. Hier wünschen wir uns für die Zukunft eine umfassende und nicht unter Zeitdruck stehende Diskussion in den Fachgremien. Das ist eine Frage des Timings.
Wir haben Verständnis dafür, wenn die Kämmerei beklagt, dass kurz vor Schluss „immer“ Beträge ohne Kostenangabe in den Haushaltsberatungen zum Antrag gestellt werden. Ja, das ist vielleicht eine schlechte Angewohnheit, wobei das eher auch eine Frage des Timings und nicht der Fachlichkeit ist. Die gleiche Frage stellt sich die GAL bei der immer wieder auftretenden Frage der Gegenfinanzierung. Auch hier eine Frage des Timings für die Politik. Die Fachlichkeit liegt eindeutig bei der Kämmerei.
Schauen wir z.B. das Bauvorhaben Gesamtschule Haan - Neubau Mensa mit zusätzlichem Klassen-Cluster und Verwaltungsräumen an. Investiv ein Ansatz für 2022 über 7,0 Mio.€ und für 2023 über 2,0 Mio. €. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde am 02. November 2022 eingebracht. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau Anfang Oktober wurde bereits mitgeteilt, dass die Ausschreibung der Leistungen im Q4 2021 erfolgt. Es ist mit einer Fertigstellung zum Q 3 2024 zu rechnen. Das ist aus bekannten Gründen 2 Jahre später als geplant. Wir erinnern an den aktuellen Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, der Politik und Verwaltung die Empfehlung mitgibt, sich gemeinsam darüber zu verständigen, dass investive Auszahlungen nur dann in den Haushaltsplänen veranschlagt werden sollen, wenn diese im Planungszeitraum auch voraussichtlich zu leisten sind. Bei Baubeginn erst im 4. Quartal 2022 haben wir so unsere Zweifel, ob 7 Mio. € in 2022 überhaupt noch zahlungswirksam werden können. Bietet der Haushaltsplan da noch ein realistisches Bild der anstehenden Investitionsvolumen?
Wir werden die Empfehlung nicht vergessen und im nächsten Jahr, rechtzeitig vor den
Haushaltsplanberatungen gerne in eine gemeinsame Diskussion einsteigen.
Die GAL wird sich bemühen Anträge möglichst früh zu stellen, damit die Dezernate die Kosten und den Terminplan benennen kann und die Kämmerei die Kosten im Haushalt berücksichtigt.
Im Kinder- und Jugendbereich sind die erforderlichen Unterstützungen und Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche noch nicht komplett sichtbar. Die GAL geht jedoch davon aus, dass im Sommer, vielleicht auch erst im Herbst, die Folgen der Pandemie sichtbar werden. Das fordert von der Stadtverwaltung flexibles Handeln.
Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt.
Die GAL kann aufgrund der kurzen Zeit zur Beratung und der noch verbleibenden Fragen dem Haushaltsplan 2022 nicht zustimmen. Wegen der Grundsätzlichen richtigen Richtung wird sich die GAL hier enthalten.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bleiben Sie bitte alle gesund.
Für die GAL-Fraktion
Bundestagswahlkampf
Die GAL unterstützt Roland Schüren und Bündnis90/Die Grünen beim Bundeswahlkampf. Ab dem 28.08.2021 stehen wir Samstags und Mittwochs auf dem Markt in Haan. Zusätzliche Termine in Gruiten werden auch durchgeführt.
GAL-Positionen zur Kommunalwahl 2020
Seit über 30 Jahren engagiert sich die Grün Alternative Liste Haan (GAL Haan) unter dem Motto „Haan braucht Bewegung“ in und für Haan. Für die Kommunalwahl 2020 haben wir zu sechs Themenfeldern Positionen erarbeitet:
Natürlich gibt es noch viele weitere Themen, die wir gerne mit Ihnen / Euch gemeinsam gestalten wollen! Wir sind gespannt auf Ihre / Eure Anregungen und Fragen! Vielleicht haben Sie / habt ihr ja auch Lust mitzumachen?
Kinder, Familie und Bildung
Die GAL engagiert sich erfolgreich für die Bildung, Betreuung und Zukunft von Kindern in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Schulen. Von Anfang an, für alle! Wir haben viele Ideen, wie es weiter voran gehen kann. Die GAL ist überzeugt: Familienfreundliche Infrastrukturen sind ein wichtiger Standortfaktor für die demografische, soziale und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Stadt.
Jugend
Unser Motto für die Jugendpolitik in Haan lautet: Mit der Jugend für die Jugend. Gut, dass es seit dem letzten Jahr eine engagierte GAL-Jugend gibt. Sie hat bei allen Vorbereitungen unseres kommunalen Wahlprogramms aktiv mitgewirkt. Zum Thema Jugend hat sie ihre Positionen noch einmal ausdrücklich formuliert.
Mobilität
Die Verkehrspolitik Haans orientiert sich bislang fast ausschließlich am Autoverkehr. Aber wer fährt immer und ausschließlich nur Auto? Die Zeit ist reif für den barrierefreien Gruitener Bahnhof, den kostenlosen Ortsbus im 10min-Takt, ein gut ausgebautes Radwegenetz und sichere Fuß- und Schulwege. Deshalb fordert die GAL: Mobilität für alle!
Umwelt- und Klimaschutz und nachhaltiges Bauen und Wirtschaften
Mehr Grün für die Gartenstadt: Politisch, landschaftlich, überall. Es reicht nicht aus, über Umwelt- und Klimaschutz zu reden. Wenn wir mehr grüne Wohn- und Lebensqualität schaffen wollen, müssen wir die Herausforderungen des Klimawandels annehmen und den Klimaschutz konsequent gemeinsam umsetzen. Ein Wandel für das Klima in Haan: Nur mit der GAL!
Leben, Kultur, Soziales und Wohnen
Wohnst du schön? Haan lebt vom sozialen Miteinander und vom Engagement der Menschen, die das kulturelle und soziale Leben in Haan aktiv (mit) gestalten. Die GAL macht sich stark für ein kulturell lebendiges Haan, das für Menschen jedes Alters und jeder Nationalität, ob arm oder reich, ob mit oder ohne Handicap, l(i)ebenswert ist! Und selbstverständlich haben wir auch den dringenden Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum im Blick.
Bürgerservice, Bürgerbeteiligung und Politik
Haan braucht mehr echte Bürgerbeteiligung: Frühe Information, offene Diskussionen und mehr Transparenz! In Rat und Ausschüssen werden wichtige Entscheidungen getroffen - und Sie haben nichts davon gewusst? Die GAL steht für eine „einladende Politik“, die den „großen“ und „kleinen“ Bürger*innen vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet.
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Pressemitteilung: Wahlvorschläge der GAL
zur Kommunalwahl 2020
GAL peilt mindestens sechs Sitze im neuen Rat an
Die Grün Alternative Liste Haan (GAL) hat am 18. Juni 2020 ihre Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2020 beim Wahlamt der Stadt Haan eingereicht.
Wir peilen mindestens sechs Sitze im neuen Rat an und haben dafür ein starkes Team aufgestellt. Das Team setzt sich aus erfahrenen und neuen Kräften mit einem Altersspektrum zwischen 18 und 64 Jahren zusammen. Beginnend mit einer Frau wurde die sechszehn Personen umfassende Liste alternierend mit Frauen und Männern besetzt. Auf den ersten sechs Plätzen stehen: Elke-Zerhusen-Elker, Andreas Rehm, Nicola Günther, Jochen Sack, Tabea Haberpursch und Lucio Dröttboom.
Elke Zerhusen-Elker, die von der Mitgliederversammlung auf Listenplatz 1 gewählt wurde, setzt sich bereits seit Jahrzehnten in Haan für Inklusion und Chancengleichheit ein. Auf Listenplatz 2 steht der derzeitige Fraktionsvorsitzende Andreas Rehm, der seine kommunalpolitische Erfahrung besonders in den Bereichen Stadtentwicklung, Klimaschutz und Mobilität einbringt. Nicola Günther, auf Listenplatz 3, bringt Erfahrung als sachkundige Bürgerin im Bereich "Bildung, Kultur und Sport" und ihr Verständnis für wirtschaftliche Belange ein. Eine transparente Politik für alle Haaner ist ihr ein besonderes Anliegen. Auf Listenplatz 4 steht Jochen Sack, der seit vielen Jahren Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses ist. Tabea Haberpursch, auf Listenplatz 5, hat die Schwerpunkte Sozial-, Gesundheits- und Seniorenpolitik und ist auch bei den Grünen im Kreis Mettmann aktiv. Auf Listenplatz 6 steht Lucio Dröttboom, der langjährige Erfahrungen im Haaner Jugendparlament gesammelt hat und sich in der GAL-Jugend engagiert.
Auf ihrer Mitgliederversammlung hat sich die GAL mehrheitlich gegen die Aufstellung einer eigenen Bürgermeisterkandidatin bzw. eines eigenen Bürgermeisterkandidaten entschieden. Denn: Nicht die Person an der Spitze von Rat und Verwaltung, sondern die Mehrheitsverhältnisse im Rat bestimmen maßgeblich, ob und wie in der folgenden Legislaturperiode zukunftsfähige Politik in und für Haan gemacht wird.
Ihr Programm für die Kommunalwahl wird die GAL in Kürze ausführlich präsentieren.
Jochen Sack Tabea Haberpursch
(Vors. der GAL) (Stellv. Vors. der GAL)
Offener Brief der GAL Haan an die Stadt Haan - bezugnehmend auf die Berichterstattung im Haaner Treff „Notbetreuung in Haan wird ausgeweitet“ (vom 29. April 2020)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
in seiner Ausgabe vom 29. April 2020 berichtet der Haaner Treff über die Aktivitäten des Jugendamtes im Rahmen der Corona-Krise. Wir möchten hierzu einige grundlegende Positionen und Anliegen der GAL-Fraktion formulieren:
Die Ausweitung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und im schulischen Ganztag ist für einige Eltern sicherlich eine gute Nachricht. Sie verdeckt jedoch die eigentliche Herausforderung: Wichtig ist eine Öffnungsstrategie des Landes, die die Interessen und Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt rückt.
Für die Kinder sind Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und der schulische Ganztag Orte, an denen sie in gemeinsamen Aktivitäten ihre sozialen Kontakte zu anderen Kindern knüpfen und aufrechterhalten und Kontakte zu wichtigen erwachsenen Bezugspersonen pflegen können. Zugleich sind sie, z.B. für Kinder, deren Familien von Armut betroffen sind, Garanten für die Sicherung von Bildung und Teilhabe. Gemeinsames Ziel des Landes und der Kommunen sollte es sein, Wege zu entwickeln, um die Angebote so schnell wie möglich wieder für alle Kinder zugänglich zu machen.
Der Stadt kommt - auch in Corona-Zeiten - eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht Kinder, Jugendliche und Familien über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Auf der städtischen Internetseite findet sich bislang lediglich eine Sammlung zumeist überregionaler Beratungs- und Unterstützungsangebote. Dies mag aus Gründen der Übersicht sinnvoll sein, ist aber für Ratsuchende eher verwirrend und vor allem unpersönlich. Ganz unten wird - fast beiläufig - das Haaner Jugendamt erwähnt, ohne dass die wichtige vermittelnde und beratende Rolle des Jugendamtes klar wird. Wer weiß schon, was der „BSD“ ist und was er macht? Hier wünschen wir uns eine einladende Beschreibung der Angebote des Jugendamtes. In dieser sollten auch Hinweise auf die Haaner Familienzentren und ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Familien enthalten sein.
Für die Mitarbeiter*innen des Haaner Jugendamtes ist die aktuelle Situation herausfordernd. Gut ist, dass sie Wege gefunden haben, um mit den betreuten Kindern, Jugendlichen und Familien Kontakt zu halten. Dazu gehören auch - wie in anderen Kommunen - direkte und persönliche Kontakte unter Einhaltung geeigneter gesundheitlicher Schutzmaßnahmen. Direkte und persönliche Kontakte sind unerlässlich, wenn es beispielsweise um Trennungs- und Scheidungsberatung oder Erziehungsberatung geht. Sie erlauben es, Gefühle und Stimmungen z.B. über Körpersprache und Mimik unmittelbar auszudrücken und wahrzunehmen und sind Grundlage für eine gelingende Beziehungsarbeit. Niemand kann zurzeit wirklich einschätzen, welche psychischen Folgen die Kontakteinschränkungen für Kinder haben werden.
Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Hilfeprozesse verlässlich und verbindlich sind. Die Verschiebung von Hilfeplangesprächen sehen wir daher sehr kritisch. Hilfeplangespräche sind die entscheidende rechtliche Grundlage für die Gestaltung und Finanzierung von Hilfeprozessen. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen sind sie unerlässlich. Die GAL fordert die Stadt auf, dem Jugendamt - sofern nicht vorhanden - geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung der Gespräche zur Verfügung zu stellen und diese unter Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes auszustatten.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag „Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Wir sehen daher die Notwendigkeit, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe gemeinsam mit freien Trägern zeitnah Maßnahmen entwickelt, die einer Verfestigung und Ausweitung sozialer Ungleichheiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise entgegenwirken. Im Bereich der schulischen Bildung wäre es sinnvoll, die intensive Zusammenarbeit von Lehrer*innen und Erzieher*innen, die sich als Qualitätsmerkmal des rhythmisierten Ganztags in Grundschulen bewährt hat, auszuweiten. Als ersten konkreten Schritt fordern wir daher eine Aufstockung des Personals im offenen Ganztag, damit mehr Kinder von der Tandemarbeit von Lehrer*innen und Erzieher*innen profitieren können. Die GAL wird hierzu einen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Haan, den 05.05.2020
Jochen Sack & Andreas Rehm
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Rede zum Haushalt 2020 (RAT im Dezember 2020):
Sehr geehrte Frau Warnecke,
sehr geehrte Damen und Herren,
wieder ein Jahr um, wieder liegen anstrengende Haushaltsberatungen hinter uns.
Unser Dank gilt vorab der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit. Dieses Jahr danken wir vor allem den MitarbeiterInnen, die in unserer politischen Welt kaum auftreten, aber einen sehr wichtigen Beitrag zum Gelingen einer funktionierenden Stadtverwaltung leisten. Wir bedanken uns auch bei allen PolitikerInnen für die geleistete Arbeit, hiervon nehmen wir ausdrücklich die AfD aus, die auch im laufenden Haushaltjahr keine Beteiligung nachzuweisen hat.
Ein Blick auf die Beschlüsse im letzten Jahr zeigt, dass viel geleistet wurde. Ein Blick auf unsere Haushaltsrede vom letzten Jahr zeigt, dass noch viel zu leisten ist.
In der Haushaltsplanung 2020 findet der Klimaschutz endlich mehr Beachtung. Das darf sich die Bewegung Fridays for Future auf Ihre Fahnen schreiben. Schauen wir auf die haushaltsrelevanten Beschlüsse zu diesem Thema, so ist auch hier einiges auf den Weg gebracht. Eine gemeinsame strategische Planung zur Abwendung des Klimanotstandes ist indes noch kaum zu erkennen:
Mal ein bisschen Photovoltaik auf zwei Dächer, die übrigens schon seit Jahren darauf warten, mal ein paar E-Ladestationen, mal ein paar Gründächer, mal ein paar Fahrradbügel, mal eine Businfotafel und mal ein Paar Lastenräder, aber noch nicht einmal 1.000,00 € für einen nach außen wirksamen CO2-Wettbewerb.
Das muss und wird sich zukünftig deutlich ändern. Deutlich mehr Geld für den Klimaschutz, bedeutet mehr Investitionen zur Umsetzung des kommunalen Klimaziels, besser gedämmte Gebäude, mehr Geld in einen besseren ÖPNV, den Ausbau fahrrad- und fußgängerfreundlicher Infrastrukturen. Die Anträge sind von der GAL gestellt und wir appellieren an die KollegInnen anderer Fraktionen dies ernst zu nehmen. Und ja, das gibt es nicht umsonst. Zukünftige Steuersenkungen, um dann Klimaschutzaufgaben aus Kostengründen abzulehnen, wird es mit der GAL nicht geben.
Das bedingt auch einen geschärften Blick auf die Ausgaben. Auch bei großzügigen Förderungen ist jede einzelne Maßnahme zur Innenstadtgestaltung auf Ihr Erfordernis und Dauerhaftigkeit zu prüfen.
Es ist gut, dass weitere Investitionen in Kindergärten und Schulen beschlossen wurden. Aber mit „Gebäuden“ allein, ist es nicht getan. Wer ein aufeinander abgestimmtes und an den Bedarfen von Kindern, Jugendlichen und Familien orientiertes Angebot sicherstellen will, braucht auch Personalressourcen z.B. für die Jugendhilfeplanung. Hier hätten wir uns gewünscht, dass die Verwaltung selbst diese Ressourcen offensiv einfordert.
Auch das Jugendparlament, dessen Neuwahl jetzt ansteht, hat engagiert gearbeitet. Es hat beispielsweise das Thema „Gewalt an Schulen“ angepackt und wird hier sicherlich nicht locker lassen. Dem nun startenden Kinderparlament wünschen wir viel Erfolg.
Das Vergabeverfahren zum Neubau des Rathauses an einen Totalunternehmer halten wir für falsch. Die Ausführungen der Verwaltung und ihres Rechtsanwalts rechtfertigen eine Totalunternehmervergabe nicht. Wir halten diese zudem für die wettbewerbs- und innovationsfeindliche Lösung auf dem Weg zu einem neuen Rathaus.
Und dann der geplante Verkauf des Bürgerhausgeländes an die „Stadtentwicklungsgesellschaft Haan mit beschränkter Haftung (GmbH)“. Neben der zu erwartenden Grunderwerbsteuer, was eine unnötige hohe Ausgabe darstellt, sind die Vorteile der Übertragung, dieses einfach zu erschließenden städtischen Geländes, nicht zu erkennen. Bei dem für Gruiten so wichtigen Gelände gilt es für den Rat alle Fäden in der Hand zu halten und mit Blick auf den Klimaschutz und einen günstigen Wohnraum solch künstlich geschaffene Kosten zu vermeiden.
Die GAL hält gerade dieses Vorgehen für falsch, was in letzter Konsequenz zur Ablehnung des vorgelegten Haushaltes führt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen und Ihren Lieben friedliche Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rehm
Für die Fraktion der GAL im Rat der Stadt Haan
Um die Auftragsvergabe des Betreuungsmanagements für Flüchtlinge und Wohnungslose in Haan an die Firma European Homecare gibt es derzeit viel Aufregung. Und das sicherlich zu recht. Bastan Gierling hat hierzu einen Kommentar geschrieben, der die Situation gut zusammenfasst. Der Kommentar wird mit seiner Zustimmung unten veröffentlicht.
Die GAL hat bereits ihre Sorge um die Qualität und die Kontiunität der Betreuungsarbeit ausgedrückt. Hierzu hat die GAL folgende Fragen gestellt:
Wichtig ist der GAL auch zu klären, warum die Politik vor der Vergabe - an ein solch negativ diskutiertes Unternehmen - nicht beteiligt wurde.
+++ Aktualisierungen folgen +++
Hier nun der Kommentar von Bastian Gierling:
DIE AUFTRAGSVERGABE DES BETREUUNGSMANAGEMENTS FÜR FLÜCHTLINGE UND WOHNUNGSLOSE IN HAAN AN EUROPEAN HOMECARE – Ein Kommentar von Bastian Gierling, Haan (Rhld.)
I. PROLOG
Wenn es eine Leistung der Stadt Haan gibt, auf die ich als Haaner Bürger in den letzten Jahren stolz gewesen bin, dann ist das die Bewältigung des 2015 bis 2016 in großer Zahl stattgefundenen Flüchtlingszuzugs auch in unsere Stadt gewesen.
Erstens: Eine Politik, die – ungeachtet der insbesondere auch im Sozialausschuss zum Thema teils kontrovers geführten Diskussionen – letztlich einstimmig die richtigen Entscheidungen traf.
Zweitens: Eine anpackende Verwaltung, die es schaffte, binnen nur kurzer Zeit genügend Unterkünfte zu errichten.
Drittens: Ein großes sowie bis heute anhaltendes ehrenamtliches Engagement der Haaner Bürger/innen und Vereine.
Erleichtert wurde diese Kraftanstrengung insbesondere auch durch den Umstand, dass die Stadt Haan zu diesem Zeitpunkt bereits über ein seit dem Jahr 2008 bestehendes Betreuungsmanagement für die Wohnungslosen und Flüchtlinge durch den Caritasverband im Kreis Mettmann e.V. (nachfolgend kurz „Caritas“) verfügte.
Nun haben die Bürger/innen, Ehrenamtlichen und auch die Rathausparteien erfahren müssen, dass die Leistungen zur Betreuung der Haaner Obdachlosen und Flüchtlinge ab dem kommenden Jahr nicht mehr von der Caritas, sondern von dem privaten Anbieter European Homecare erbracht werden (vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/caritas-verliert-die-fluechtlingsbetreuung-der-stadt-haan_aid-46372151).
Grund für diesen Anbieterwechsel ist – wie die Bürgermeisterin den Politikern im nichtöffentlichen Teil des letzten Sozialausschusses am 01.10.2019 mitgeteilt haben soll – eine von der Stadt durchgeführte Neuausschreibung der Leistungen, in der European Homecare das „günstigste“ Angebot abgegeben haben soll.
Die Sorge wegen dieses Anbieterwechsels vom anerkannten örtlichen Sozialverband Caritas hin zu dem neuen Anbieter sind jetzt bei Bürger/innen, Ehrenamtlichen und auch einigen Rathausfraktionen groß. Die Politik will tlw. sogar überhaupt nichts von der Ausschreibung der Leistungen gewusst haben, geschweige denn von dem Umstand, dass als Zuschlagskriterium allein der günstigste Preis entscheidend gewesen sein soll. Zudem werden rechtliche Fragen aufgeworfen, wie bspw. ob die Ausschreibung rechtlich in Ordnung war oder ob die Bürgermeisterin den Auftrag ohne vorherige Zustimmung der Politik an European Homecare überhaupt vergeben durfte.
Im Folgenden wird der Versuch einer Darstellung des wesentlichen Sachverhalts bis zur nunmehr erfolgten Auftragserteilung an European Homecare unternommen und dieser einer kritischen Betrachtung unterzogen. Dazu weist der Verfasser darauf hin, dass er weder Mitglied einer Partei oder Rathausfraktion ist und er auch kein Mandat in einem politischen Gremium der Stadt Haan innehat. Seine Darstellungen entstammen allein einer Recherche aus dem öffentlichen Ratsinformationssystem sowie sonstigen für jedermann frei zugänglichen Medien. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen entstammen allein dem gesunden Menschen- und Sachverstand sowie den praktischen Erfahrungen des Verfassers im Bereich öffentlicher Auftragsvergaben.
II. FAZIT
III. DAS BETREUUNGSMANAGEMENT-SYSTEM VON 2008 BIS MITTE 2018
Die Caritas ist in Haan seit dem 01.09.2008 mit dem Betreuungsmanagement von Wohnungslosen und Flüchtlingen betraut. Den Leistungen der Caritas lag jedoch bis Mitte 2018 kein klassisches Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis mit der Stadt Haan zugrunde. Vielmehr wurden die Leistungen der Caritas über ein Jahrzehnt auf der Basis von Zuschussgewährungen der Stadt Haan erbracht und vergütet.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem System der Zuschussgewährung und einem klassischen Auftrags- bzw. Vertragsverhältnis besteht darin, dass bei Ersterem keine wechselseitigen einklagbaren Vertragsverpflichtungen bestehen. D.h. beispielsweise, dass bei einer Schlecht- oder Nichterfüllung des Anbieters nicht die Einhaltung von Vertragspflichten geltend gemacht werden kann, sondern dass allenfalls die zweckgebundenen Zuschüsse zurückgefordert werden können. Umgekehrt hat aber auch der Anbieter keine einklagbaren vertraglichen Ansprüche gegenüber der Stadt.
Seit 2008 wurde vom Rat der Stadt Haan im Zwei-Jahres-Rhythmus über die Zuschussgewährung an die Caritas für das Betreuungsmanagement entschieden. Die Höhe der Zuschüsse hing dabei jeweils maßgeblich von einem bestimmten Betreuungsschlüssel ab.
Dieses Modell der Zuschussgewährung an die örtlichen Wohlfahrtsverbände für die von diesen erbrachten Betreuungsleistungen ist tlw. bis heute gelebte Praxis – und zwar nicht nur in Haan, sondern auch andernorts.
IV. SYSTEMWECHSEL DER STADT IN 2018
Am 01.12.2017 entschied die Vergabekammer Rheinland in einem Vergabenachprüfungsverfahren eines kommerziellen Anbieters sozialer Dienstleistungen gegen die Stadt Düsseldorf, dem ein vergleichbarer Fall der „Zuschussgewährung“ an einen anerkannten örtlichen Wohlfahrtsverband zugrunde lag, dass dieses Zuwendungsmodell einem „öffentlichen Auftrag“ entspreche und somit ausschreibungspflichtig sei. Am Rande sei bemerkt, dass es sich bei der damaligen Klägerin übrigens um European Homecare gehandelt hat (vgl. https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2018/01/punktsieg-fuer-aulinger-mandantin-duesseldorf-muss-betreuung-von-fluechtlingen-ausschreiben).
Bereits vor dieser Entscheidung der VK Rheinland war jedoch die Stadt Haan zu der Auffassung gelangt, dass die in Rede stehenden Leistungen des Betreuungsmanagements fortan wohl ausgeschrieben werden müssten. So jedenfalls soll es der Politik seitens der Verwaltung bereits unter anderem in der Sitzung des Sozialausschusses am 25.10.2017 mitgeteilt worden sein (vgl. die Beschlussvorlage vom 06.11.2017 unter https://www2.haan.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2584&voselect=1766).
Interessant ist dann, was im Protokoll der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.11.2017 nachzulesen ist, nämlich:
„Die Verwaltung erläutert, dass in verschiedenen Gremien bereits darüber berichtet wurde, dass die vergaberechtliche Situation einer Ausschreibung des Betreuungsmanagements bedarf.
Im Vorfeld wurde Kontakt zum Caritasverband aufgenommen, die ihr Einverständnis mit der Verlängerung der Tätigkeiten unter den bisherigen Zuschusskonditionen für weitere 3 Monate erklärte.
Die Verwaltung schlug die Einrichtung einer interfraktionellen Runde mit den politischen Parteien und den nicht anbietenden Verbänden vor. Erbeten wurde eine entsprechende Rückmeldung durch die politisch Verantwortlichen, ob ein Interesse an der Teilnahme an dieser Runde besteht. Eine Rückmeldung erfolgte in der Sitzung nicht.
Nachtrag:
Aufgrund der fehlenden Rückmeldung organisiert die Verwaltung eine solche Runde, bei dem die zukünftige Leistungsbeschreibung vorgestellt werden soll. Diese soll dem SIA im Februar 2018 präsentiert werden.“
(vgl. https://www2.haan.de/bi/to0050.php?__ktonr=11355)
Daraus ergeben sich folgende Fragen: Warum hat die Politik den ihr ursprünglich von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag für eine interfraktionelle Runde nicht aufgegriffen? Wann wurde – wie im vorstehenden Nachtrag im Sitzungsprotokoll von der Verwaltung angekündigt – diese interfraktionelle Runde von der Verwaltung einberufen? Wurden in dieser die Leistungsbeschreibung und/oder die Eignungs- und Zuschlagskriterien für die Vergabe vorgestellt bzw. besprochen?
Der nachfolgenden Vorlage der Verwaltung vom 21.02.2018 für die Sitzung des Sozialausschusses vom 21.03.2018 ist folgendes zu entnehmen:
„Wie schon in der Beschlussvorlage Nr. 50/0002/2017 mitgeteilt, ergibt sich nach dem Ende der Zuschussvereinbarung zwischen dem Caritasverband im Kreis Mettmann und der Gartenstadt Haan die sachliche und rechtliche Notwendigkeit, die vorgenannte Aufgabenstellung unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorgaben auszuschreiben. Es ist eine konkrete Arbeitsleistung vor Ort zu erbringen, die auch von anderen Anbietern erbracht werden könnte, weswegen die Ausschreibung durchzuführen ist.
Mehrere ehrenamtliche Kräfte, die in den Flüchtlingsunterkünften tätig sind, haben ein Gespräch mit der Bürgermeisterin der Stadt Haan gesucht. In der Bürgermeisterinsprechstunde vom 29.01.2018 hat sich, aufgrund der Anregungen der Ehrenamtler/innen, eine Fortschreibung der Leistungsbeschreibung ergeben, welche Teil des Vergabeverfahrens ist.“
(vgl. https://www2.haan.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2667&voselect=1921)
Danach lässt sich vermuten, dass – entgegen der Ankündigung im vorangegangenen SIA - die interfraktionelle Runde letztlich nicht einberufen und dementsprechend die Politik nicht in das geplante (erste) Ausschreibungsverfahren aus dem Jahr 2018 eingebunden wurde.
Jedenfalls aber war die Politik darüber informiert, dass die Verwaltung die Leistungen des Betreuungsmanagements bereits für das Jahr 2018 erstmals auszuschreiben beabsichtigte. Genau aus diesem Grund wurde am 21.03.2018 im Sozialausschuss auch über Zuschussgewährungen an die Caritas nur für die „Überbrückungszeit“ bis zur Entscheidung in dem (ersten) Vergabeverfahren 2018 entschieden (vgl. https://www2.haan.de/bi/to0050.php?__ktonr=12052). Das erste Vergabeverfahren war zu diesem Zeitpunkt, also im März 2018, seitens der Verwaltung auch bereits angestoßen worden (vgl. https://www.haan.de/media/custom/1581_4952_1.PDF?1521445108).
Den erstmals öffentlich im letzten Jahr ausgeschriebenen Auftrag für die Leistungen des Betreuungsmanagements für die Laufzeit 07/18 bis 12/19 erhielt die Caritas.
Die Stadt hatte also bereits mit der Ausschreibung im Frühjahr letzten Jahres, welche in dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Caritas mündete, das bis dato bestehende System der „Zuschussgewährung“ durchbrochen.
Nachdem der Zuschlag im letzten Jahr an die Caritas erteilt worden war, hob der Vergabesenat des OLG Düsseldorf am 11.07.2018 den oben zitierten Beschluss der Vergabekammer Rheinland auf. Er entschied, dass eine Zuwendung im Sinne einer bloßen Finanzierung von Tätigkeiten, verbunden mit der Verpflichtung, erhaltene Beträge bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzuzahlen, keine Vergabe eines öffentlichen Auftrags darstellt. Denn der Begriff des öffentlichen Auftrags setze voraus, dass dadurch eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Auftragnehmers begründet wird (vgl. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2018/VII_Verg_1_18_Beschluss_20180711.html). Nach Auffassung des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts ist es danach also auch heute noch grundsätzlich zulässig, die Betreuung von Flüchtlingen und Wohnungslosen durch die Gewährung von Zuschüssen zu finanzieren. Einer öffentlichen Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe bedarf es nach Auffassung des OLG Düsseldorf grundsätzlich nicht. Gleichwohl steht es auch nach der Entscheidung des OLG grundsätzlich im Ermessen der Kommunen diese Leistungen als öffentlichen Auftrag in einem Vergabeverfahren auszuschreiben. Zudem wird die OLG-Entscheidung in Fachkreisen durchaus kritisch beurteilt.
Zum Zeitpunkt des OLG-Beschlusses war der öffentliche Auftrag in Form eines Dienstleistungsvertrages jedenfalls bereits vergeben und die Caritas hatte auf dieser neuen Basis auch bereits mit der dementsprechend geschuldeten Leistungserbringung zum 01.07.2018 begonnen, deren Laufzeit zum 31.12.2019 endet.
V. ZWISCHENFAZIT
Als Zwischenfazit kann an dieser Stelle Folgendes festgehalten werden:
VI. WIE KAM ES IN 2019 ZUR AUFTRAGSERTEILUNG AN EUROPEAN HOMECARE?
Wie dargelegt, war die Politik über die Ausschreibung und Auftragsvergabe an die Caritas bereits im letzten Jahr informiert. Da der Dienstleistungsvertrag mit der Caritas mit Ablauf des Monats Dezember 2019 endet, hätte die Politik auch darüber informiert sein müssen, dass bereits in diesem Jahr die Leistungen des Betreuungsmanagements für die Zeit ab Beginn des Jahres 2020 erneut ausgeschrieben werden mussten. Tatsächlich findet sich dazu im Protokoll der Sitzung des Sozialausschusses vom 05.06.2019 unter Top 11 „Mitteilungen“ ein Hinweis des Sozialamtsleiters Michael Schneider, dass der Vertrag mit der Caritas zum 31.12.2019 ende und die neue Ausschreibung bereits laufe (vgl. https://www2.haan.de/bi/to0050.php?__ktonr=13727).
Die Auftragsbekanntmachung der diesjährigen öffentlichen Ausschreibung entspricht nahezu wörtlich derjenigen aus dem letzten Jahr. Auch in dieser ist wiederum als einziges Zuschlagskriterium der Preis angegeben (vgl. https://www.haan.de/media/custom/1581_5544_1.PDF?1563453010). Der Vertrag soll danach vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 laufen.
Anders als im letzten Jahr lassen sich den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen jedoch keine Hinweise darauf entnehmen, dass die Politik durch die Verwaltung im Vorfeld an der Ausschreibung beteiligt werden sollte bzw. wurde.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 01.10.2019 erfolgte dann die Mitteilung der Bürgermeisterin an die Ausschussmitglieder über den Zuschlag auf das „günstigste“ Angebot, nämlich das der European Homecare.
VII. VERGAVERFAHREN
Die Stadt Haan hat die Leistungen in einem nationalen Vergabeverfahren in der Form einer öffentlichen Ausschreibung nach § 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgeschrieben. Bei einer öffentlichen Ausschreibung fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf. Offenbar ist die Stadt Haan davon ausgegangen, dass es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen des „Sozial- und Integrationsmanagements (SIM)“ zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen und Wohnungslosen (kurz „Betreuungsmanagement“) um sog. soziale Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der EU-Richtline 2014/24/EU handelt. Für diese Leistungen gilt ein gegenüber sonstigen Dienstleistungen erhöhter Schwellenwert von 750.000 € (netto), ab dem europaweit ausgeschrieben werden muss. Nur durch die Begrenzung des Leistungszeitraums auf 1,5 Jahre in der ersten und 2 Jahre in der zweiten Ausschreibung blieb die Stadt unterhalb der Schwelle und konnte sich so auf eine nationale Ausschreibung beschränken, welche sich nach den Vorschriften der UVgO richtet. Der wesentliche Unterschied zu einer EU-weiten Ausschreibung liegt darin, dass es bei nationalen Vergabeverfahren für die Bieter nur einen eingeschränkten Rechtsschutz gegen Vergaberechtsverstöße gibt.
Ein fachlicher Grund für die Stückelung der Leistungszeiträume ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil, denn gerade im Bereich sozialer Dienstleistungen ist eine kontinuierliche Leistungserbringung für die Qualität und den Erfolg der Leistungen regelmäßig besonders wichtig. Dementsprechend wurde mit der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 gerade für die sozialen Dienstleistungen die maximale Laufzeit der Verträge von 4 auf 6 Jahre erhöht.
VIII. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Ausweislich der Auftragsbekanntmachung wurde als einziges Zuschlagskriterium der Preis wie folgt festgelegt:
„100% Preis. Dem Auftraggeber steht für die Erfüllung der Aufgaben des Sozial- und Integrationsmanagements ein Betrag von maximal 280.000,00 € für den Leistungszeitraum vom 02.01.2020 bis 31.12.2020 und ein maximaler Betrag in Höhe von 280.000,00 € für den Leistungszeitraum vom 02.01.2021 bis einschließlich 31.12.2021 jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer zur Verfügung. Die Wertung der Angebote erfolgt allein auf Grundlage des Angebotspreises je Tätigkeitsstunde einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit die Wertung nach dem Preis nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt, weil mehrere Bieter exakt denselben Preis angeboten haben, erfolgt die Auswahl des obsiegenden Angebotes durch Losentscheidung.“
(vgl. https://www.haan.de/media/custom/1581_5544_1.PDF?1563453010)
Hierzu ist Folgendes zu sagen:
Ein reiner Preiswettbewerb bei der Ausschreibung sozialer Dienstleistungen ist unüblich, wie ein Blick in die öffentlich zugänglichen Ausschreibungsportale zeigt (vgl. exemplarisch folgende Auftragsbekanntmachungen, dort jeweils unter Ziffer II.2.5):
https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:464203-2019:TEXT:DE:HTML&src=0; https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:327268-2019:TEXT:DE:HTML&src=0; https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:478695-2019:TEXT:DE:HTML&src=0).
Ein reiner Preiswettbewerb ist auch nicht sinnvoll, da sich die Qualität sozialer Dienstleistungen teils deutlich unterscheidet. Einen reinen Preiswettbewerb durchzuführen, bedeutet also Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Dies ergibt sich auch aus den einschlägigen Rechtsvorschriften:
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach § 43 Abs. 2 Satz 1 UVgO auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu ermitteln, nennt § 43 Abs. 2 Satz 2 UVgO neben dem Preis exemplarisch eine Mehrzahl von Zuschlagskriterien, anhand derer die Qualität der angebotenen Leistungen bewertet werden kann. Für soziale Dienstleistungen, um die es hier geht, wird der Katalog der qualitativen Zuschlagskriterien in § 49 Abs. 2 Satz 2 UVgO sogar noch einmal ausdrücklich erweitert.
Hintergrund ist, dass der Normgeber erstens gerade diese Art von Dienstleistungen als besonders sensibel einstuft, weil die Qualität der Leistungen in besonderer Weise von der Organisation des Anbieters und der Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals abhängt. Zweitens können diese Leistungen erfahrungsgemäß vom Auftraggeber nicht eindeutig, erschöpfend und abschließend beschrieben werden, weil es sich hierbei nicht um standardisierte Produkte handelt, sondern um Leistungen, die maßgeblich von einer genauen Konzeption für die Leistungserbringung durch den jeweiligen Anbieter abhängen.
Ein Blick in die der Ausschreibung zugrunde gelegten Leistungsbeschreibung zeigt, dass die Stadt Haan selbst davon ausgeht, die zu erbringenden Leistungen nicht abschließend beschreiben zu können. So sind in der Leistungsbeschreibung die zu erbringenden Leistungen als Mindestanforderungen auch nur sehr allgemein und funktional beschrieben. Demgemäß hat nach Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmer ein Betreuungskonzept zu erstellen, indem dieser dann auszuführen hat, wie er Leistungen unter Beachtung der von der Stadt geforderten Mindestinhalte genau auszuführen beabsichtigt (vgl. https://www2.haan.de/bi/getfile.php?id=51713&type=do&).
Umso weniger verständlich ist, dass – wie in Ausschreibungen über Leistungen der vorliegenden Art gängige Praxis – dieses Betreuungskonzept nicht als qualitatives Zuschlagskriterium für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen wurde. Dies gilt auch für das Fehlen von – wie üblich – weiteren qualitativen Zuschlagskriterien, wie bspw. die Ablauforganisation oder die Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals.
IX. ERLAUBNIS DER BÜRGERMEISTERIN ZUR ZUSCHLAGSERTEILUNG AN EUROPEAN HOMECARE?
Zu der Frage, ob es der Bürgermeisterin erlaubt war, den Zuschlag auf das Angebot von European Homecare ohne vorherige Zustimmung der politischen Gremien zu erteilen, ist Folgendes zu sagen:
Nach einer Ende 2016 vom Rat beschlossenen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan ist der Bürgermeisterin dies erlaubt (vgl. https://www2.haan.de/bi/vo0050.php?__kvonr=2294&voselect=1546). Dies folgt aus der geänderten Regelung des § 7 Buchst c) der Hauptsatzung. Danach hat der Rat dem Bürgermeister die Befugnis zur Erteilung von Aufträgen (Zuschlagserteilungen) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übertragen. Diese Ermächtigung ist also der Höhe nach durch die im Haushaltsplan entsprechend zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel begrenzt. Der Haushaltsplan enthält auf Seite 446 f. im Produkt 050110 „Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege“ einen Betrag von je 280.000 € für das Betreuungsmanagement für die Jahre 2019 bis 2022 (vgl. https://www.haan.de/media/custom/1581_5302_1.PDF?1548318189). Ausgehend davon, dass sich das Angebot der European Homecare innerhalb des Haushaltsansatzes von 280.000 €/p.a. bewegt, war die Bürgermeisterin insoweit befugt, den Zuschlag ohne vorherige Zustimmung der Politik zu erteilen.
Damit steht die aktuelle Hauptsatzung allerdings im Widerspruch zur gegenwärtigen Fassung der „Dienstanweisung über die Durchführung von Vergabeverfahren bei der Stadtverwaltung Haan (DA-Vergabe)“ im Stand von Juni 2018 (vgl. https://www.haan.de/media/custom/1581_5190_1.PDF?1542387806). Dort ist unter Ziffer 11.1 Buchst. b) bestimmt, dass der Bürgermeister für Auftragserteilungen der vorliegenden Art nur bis zu einer Höhe von unter 50.000 € ermächtigt ist und er darüber hinaus zuvor die Politik einschalten muss. Die DA-Vergabe im Stand Juni 2018 stimmt insoweit mit der alten Fassung von § 7 Buchst. c) der Hauptsatzung überein.
Bei der DA-Vergabe handelt es sich um eine dem Direktionsrecht des Bürgermeisters unterfallende interne Dienstanweisung für die Stadtverwaltung und nicht um eine kommunale Satzung. Sie soll allen Beschäftigten der Haaner Stadtverwaltung als Handlungsgrundlage für den Umgang mit Vergabeverfahren dienen. Diesen Zweck erfüllt die gegenwärtige Fassung der DA-Vergabe allerdings nur sehr begrenzt, weil sie nicht nur den vorgenannten Widerspruch zur aktuellen Hauptsatzung aufweist, sondern auch an diversen anderen Stellen veraltet ist. So wird etwa auf Normen Bezug genommen, wie bspw. die VOF oder die VOL, die bereits seit 2016 bzw. 2018 nicht mehr in Kraft sind. Die mittlerweile für Vergaben im Unterschwellenbereich, ausgenommen Bauleistungen, geltende UVgO, nach welcher auch das in Rede stehende Vergabeverfahren durchgeführt wurde, findet in der DA-Vergabe bislang keine Erwähnung. Eine Aktualisierung der DA-Vergabe ist dringend zu empfehlen.
X. VERPFLICHTUNG DER BÜRGERMEISTERIN ZUR ZUSCHLAGSERTEILUNG AN EUROPEAN HOMECARE?
Soweit die Frage aufgeworfen wird, ob die Bürgermeisterin nach der Durchführung des Vergabevefahrens verpflichtet war, den Zuschlag auf das Angebot von European Homecare zu erteilen, ist Folgendes zu sagen:
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung einen Zuschlag zu erteilen, wie es bspw. auch in § 48 Abs. 2 UVgO explizit bestimmt ist. Daneben stellt sich in diesem Zusammenhang aber auch die Frage, welche Konsequenzen sich aus einer nach Durchführung des Vergabeverfahrens verweigerten Zuschlagserteilung ergeben können. Insoweit kann insbesondere das Entstehen von Schadensersatzansprüchen desjenigen Bieters drohen, der den Zuschlag erhalten hätte. Soweit ein gesetzlich normierter Grund zur Aufhebung des Vergabeverfahrens – hier gemäß § 48 Abs. 1 UVgO - vorliegt, scheiden Schadensersatzansprüche der Bieter grundsätzlich aus.
Ungeachtet etwaiger Aufhebungsgründe kann der Auftraggeber den Zuschlag dennoch verweigern. Sofern er dies tut, kommen Schadensersatzansprüche desjenigen Bieters, welcher das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, durchaus in Betracht. Diese Ansprüche sind in der Regel darauf gerichtet, dem Bieter denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm durch seine nutzlose Teilnahme an dem Vergabeverfahren entstanden ist (sog. negatives Interesse). Nur in besonderen Fällen kommt darüber hinaus auch ein auf das sog. positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch in Betracht. Danach ist der Anspruchsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, als ob ihm der Zuschlag erteilt worden wäre. Dies kann bspw. auch den Ersatz eines entgangenen Gewinns umfassen.
Es ist nicht ersichtlich, dass hier einer der in § 48 Abs. 1 UVgO normierten Aufhebungsgründe vorliegt. Wäre der Zuschlag nicht erteilt worden, hätte sich daher die Frage von Schadensersatzsprüchen der European Homecare gestellt. Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche entstanden wären, lässt sich nach dem vorliegenden Kenntnissand nicht sagen.
XI. ANREGUNGEN FÜR DIE ZUKUNFT
Haan, 23.10.2019
gez. Bastian Gierling
Der GAL-Antrag zu den Menschenrechten wird nun umgesetzt. Hierzu findet eine Einführungsveranstaltung statt (Einladung unten):
Klimanotstand GAL-Presseerklärung
Der Rat der Stadt Haan erklärt den Klimanotstand nicht!
Die GAL-Haan hatte - in der gestrigen Ratssitzung am 02.07.2019 unterstützt von der SPD - folgenden Antrag zur Abstimmung gestellt: „Der Rat der Stadt Haan erklärt den Klimanotstand.“
Die Mehrheit des Rates lehnte dies ab, obwohl viele Städte in Deutschland, wie Konstanz, Erlangen, Marl, Lübeck, Münster, Tönisforst, Horstmar und Kleve mutig vorangegangen sind und beinahe täglich weitere Städte folgen.
In Haan zauderte die Mehrheit - mal wieder! Sie erging sich in spitzfindigen Formulierungs-Varianten, um die Erklärung des Klimanotstandes zu vermeiden. So findet sich schließlich in der mehrheitlich beschlossenen Variante nur die Formulierung „Abwendung des Klimanotstandes“.
Da nützte es auch wenig, dass sich der Vorsitzende des Haaner Jugendparlamentes zuvor in einem flammenden Appell für die Erklärung des Klimanotstandes an die Ratsmitglieder wandte und einige Aktive der Haaner Fridays-For-Future-Bewegung still demonstrierten.
Die Nicht-Erklärung des Klimanotstandes durch die Mehrheit des Rates ist eine Enttäuschung. Nicht nur für uns, sondern sicherlich auch für das Haaner Jugendparlament, die Aktiven der Fridays-For-Future-Bewegung in Haan und die Haaner BürgerInnen, die entsprechende Bürgeranträge gestellt haben. Zwar wurden (überwiegend) einstimmig verschiedene Schritte zum Klimaschutz in Haan beschlossen, aber eine eindeutige Erklärung des Klimanotstandes, die die Dringlichkeit des Handelns hervorgehoben hätte, ist ausgeblieben.
Trotz aller Enttäuschung:
Wir begrüßen die Einstellung einer/eines Beauftragten für Klimaschutz und Nachhaltigkeit und die Einrichtung eines Haaner Klimaschutz-Fonds.
Wir werden am Ball bleiben, wenn es um die Planung eines nachhaltigen Rathausneubaus geht. Hier wünschen wir uns ein Plus-Energie-Gebäude.
Und wir sind gespannt auf die beschlossenen „Runden Tische“, vor allem darauf, ob und wie die aktive Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen und insbesondere der für den Klimaschutz engagierten Jugend umgesetzt wird.
Für die GAL-Fraktion
Jochen Sack und Andreas Rehm
Die GAL unterstützt die Bewegung Fridays for Future.
Aktiv für den Klimaschutz! Sofort!
Pressemitteilung der GAL-Fraktion zur Abwahl der 1. Beigeordneten
Haan, den 09.04.2019
Die Mitglieder der GAL-Fraktion bedauern die erfolgte Abwahl der 1. Beigeordneten Dagmar Formella am heutigen Abend.
In ihrer gestrigen Sondersitzung haben sich die Mitglieder der GAL-Fraktion noch einmal intensiv mit den ihnen bekannten Argumenten für bzw. gegen eine Abwahl der 1. Beigeordneten auseinandergesetzt.
Hinsichtlich der Ermittlungen gab und gibt es bisher lediglich einen Anfangsverdacht. Die den Mitgliedern der GAL-Fraktion vorgelegten Auszüge aus dem Ermittlungsverfahren rechtfertigen die Annahme eines nicht zu behebenden massiven Vertrauensverlustes nicht. Darüber hinaus haben die Mitglieder der GAL-Fraktion Frau Formella stets als fachlich kompetent und korrekt handelnde Beamtin wahrgenommen. Dies gilt auch und ganz besonders für ihren Einsatz im Zusammenhang mit den geflüchteten Menschen.
Die Mitglieder der GAL-Fraktion sind grundsätzlich überzeugt, dass gestörte Vertrauensverhältnisse in bzw. zwischen Politik und Verwaltung (auch durch die Begleitung Externer) professionell überwunden werden können und müssen.
In diesem Sinne ist die Abwahl der 1. Beigeordneten kein Gewinn für die politische Kultur in der Stadt Haan.
Die Fraktion der GAL
Pressemitteilung der GAL-Haan
zum Abwahlantrag der 1. Beigeordneten
Die GAL-Fraktion wird gegen die Abwahl der 1. Beigeordneten stimmen.
Aktuell ist nach Aussage der Bürgermeisterin die Stadtverwaltung voll handlungsfähig. Konkrete Vorschläge der Bürgermeisterin zur Kompensation von möglichen zukünftigen Engpässen liegen nicht vor. Hier sehen wir jedoch die Bürgermeisterin und nicht den Rat der Stadt Haan in der Verantwortung.
Die Arbeit der Kämmerei ist mit der Bestellung von Frau Abel in guten Händen.
Die letzten Haushaltsberatungen im Rat und den Ausschüssen waren hervorragend vorbereitet. In den Bereichen Schulverwaltung, Jugendamt und Sozialamt agieren erfahrene Amtsleitungen.
Die Antragsteller haben bisher keine Gründe für Ihren Antrag benannt. Wir fordern die Antragsteller auf, die Gründe für den Antrag offen darzulegen oder den Abwahlantrag zurückzuziehen.
Das bisherige Vorgehen in diesem Verfahren zeigt die „Arroganz der Macht“ gegenüber der Öffentlichkeit. Wichtige Entscheidungen werden ohne Sachdiskussion und Argumentation durchgedrückt.
Diese Vorgehensweise erschüttert unser Vertrauen in die zukünftige kollegiale und sachliche Zusammenarbeit im Rat sehr.
Für die GAL gilt bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung. Eine Abwahl kommt einer Vorverurteilung gleich.
Haan, den 26.02.2019 - Die Fraktion der GAL
Haushaltsrede GAL am 18.12.2018
Die GAL bedankt sich bei der Stadtverwaltung trotz der Turbulenzen der letzten Monate für die Aufstellung des Haushalts und vor allem für die strukturierte Begleitung in den Haushaltsplanberatungen der Fachausschüsse. Wir bedanken uns auch bei den anderen Fraktionen für die kontroversen Diskussionen. Hiervon nehmen wir die AFD aus, die sich an der Kommunalpolitik eigentlich gar nicht beteiligt.
Danke den Mitarbeiter*innen für die Mühen die Ratssitzung hier im Schulzentrum durchzuführen. Somit haben die Bürger*innen die besten Voraussetzungen die Sitzung zu begleiten.
Der Haushalt stützt sich auf die besonders gute Konjunktur und die niedrigen Zinsen. Ja, so ist die Zeit gerade. Wann sollen wir also investieren, wenn nicht jetzt? Bei allem Risiko, bei aller Verschuldung, investieren wir nicht jetzt werden wir, wir als Rat es nie tun. Die Haushaltsberatungen haben auch gezeigt, dass wir dies überwiegend mit Augenmaß tun.
Die GAL hält die vielen Investitionen in Schulen, KiTas, Feuerwehr (Gerätehaus Gruiten) und Verwaltung (Rathausneubau) für wichtig und notwendig. Dies führt zu hohen Ausgaben, die sich mit Blick auf kommende Generationen rechnen werden. Es ist gut ein attraktives und modernes Rathaus zu bauen, nicht nur aus Energie-Einsparungsgründen, sondern mit Blick auf eine lange nachhaltige kommunale Nutzung. So ist es z.B., auch bei höherer Investition auf lange Sicht wirtschaftlicher die GS Gruiten neu zu bauen als zu sanieren. Hier zeigt sich, dass der GAL Antrag den richtigen Weg gewiesen hat.
Dennoch zeigen die Haushaltsberatungen, dass ein unbegrenztes Wunschkonzert nicht möglich ist. Die personellen Ressourcen sind endlich.
Viele neue Aufgaben stehen für eine moderne Verwaltung an. Da sind nicht nur die Bauvorhaben zu nennen, sondern auch die Anforderungen an eine digitale Welt, die Anforderungen an neue Gesetzeslagen. Deshalb ist auch die GAL der Bitte der Bürgermeisterin nachgekommen für personelle Verstärkung zu sorgen. Auch der gute Service für kleine und große Bürger*innen bedarf personeller Ressourcen. Unser Antrag zur personellen Unterstützung des Kinderparlament, zeigt durch die Antragserweiterung anderer Fraktion, dass hier ein Umdenken eingesetzt hat.
Die GAL wünscht sich für die Zukunft nicht immer auf Steuererhöhungen zu verzichten. Es ist vielmehr gerechtfertigt dies in eine moderne Verwaltung und Dienstleistungen für Haan und Gruiten zu investieren, da haben alle Haaner*innen etwas von, besonders zufriedene Mitarbeiter*innen, die dann nicht immer am Rand der Belastungsgrenze arbeiten.
Auch vernünftige Diskussionen zum Verzicht der Anwohnerbeteiligung an Straßenausbaukosten, die die GAL unterstützen wird, sind mit Blick auf den Haushalt ehrlich zu führen. Eine Erhöhung der Grundsteuer B gehört mit zu dieser Ehrlichkeit.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Weg zur nachhaltigen Kommune 2020. Unser Antrag ist hier ein wichtiger und richtiger Schritt. Dies wird sicherlich zu weiteren Diskussionen führen, sicherlich auch in den Haushaltsberatungen der kommenden Jahre.
Die kommende Stadtentwicklungsgesellschaft wird immer wieder als richtiger Schritt, auch im Zusammenhang mit dem Haushalt, benannt. Hier wird die einseitige wirtschaftliche Ausrichtung der Stadtentwicklungsgesellschaft nochmals ganz deutlich. Es ist ein Instrument geschaffen worden, was zu deutlich höherem Flächenverbrauch führen kann. Wir sollten die wirtschaftlichen Gründe den städtebaulichen Gründen unterordnen. Die GAL wird die Stadtentwicklungsgesellschaft kritisch begleiten.
An dieser Stelle ist die Sanierung der Obdachlosenunterkunft an der Deller Straße nochmals als die beste Lösung, die jetzt kurzfristig umsetzbar ist, hervorzuheben. Ein Rückblick auf verpasste Chancen, ein „hätte, hätte ...“ hilft den Bewohner*innen nicht kurzfristig. Weitere Schritte müssen folgen: Die Schaffung einer Unterkunft am Heidfeld und endlich eine überzeugende Strategie zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums.
Unser Antrag zur Pestizid freien Stadt, zeigt dank der guten Vorbereitung durch die Stadtverwaltung, dass gute Ideen nicht immer auch mit Kosten verbunden sein müssen. Manchmal muss man es einfach mal ausprobieren. Wir glauben, dass es sich auf lange Sicht durchsetzen wird mit weniger Chemie und mehr Fachkunde landwirtschaftlich zu wirtschaften.
Wie die Beratungen in diesem Jahr und den letzten Wochen gezeigt haben, ist Haan von einer wirklich guten KiTa und Schullandschaft nicht weit entfernt. Wir sollten dies als Aufforderung verstehen, endlich eine „Garantie“ für KiTa- und OGS-Plätze in Haan auszusprechen.
Die GAL unterstützt den vorgelegten Haushaltsplan durch Zustimmung.
Antrag der GAL-Haan „Nachhaltiger Rathausneubau“ für die Sitzung des SUVA am 04.10.2018 und die Sitzung des Rates am 30.10.2018
Sehr geehrte Frau Warnecke, sehr geehrter Herr Lemke,
sehr geehrte Damen und Herren,
für die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 04.10.2018 und den RAT am 30.10.2018 beantragt die GAL-Haan den Tagesordnungspunkt:
TOP „Nachhaltiger Rathausneubau“
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Mit der Beschlussvorlage 65/046/2018 „Raumbedarf Rathausneubau“ soll auf Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms die Planung und Vorbereitung der Vergabe eingeleitet werden. Die GAL vermisst hier Kriterien für ein nachhaltiges Gebäude. Ein Rathaus nach Stand der Technik 2018 genügt nicht den allgemeinen Ansprüchen an die Nachhaltigkeit.
Der GAL ist es wichtig festzustellen, dass ein Gebäude, das besser als EnEV (baurechtlich geschuldeter Wärmeschutz) ist, z.B. als Plus-Gebäude, KfW-Effizienzgebäude oder Passivhaus nicht ausreicht um nachhaltig zu handeln.
Nachhaltige Gebäude sind viel mehr als „nur“ Energie einsparend. Nachhaltige Gebäude werden üblicher Weise über die Nutzungszeit von 50 Jahre bilanziert. In der Vorlage 65/046/2018 wird der Abschreibungszeitraum sogar mit 70 Jahren benannt.
Eine nachhaltige Planung beinhaltet auch Kriterien
Die Vorteile eines nachhaltigen Rathauses sind vor allem die höhere Arbeitsplatzqualität und die niedrigeren Lebenszykluskosten sowie die ganzheitliche Planung.
Es gibt bereits Nachhaltigkeits-Zertifizierungssysteme am Markt. Als wohl häufigste Anbieter sind die DGNB und Leed zu nennen. Zudem hat der Bund für eigene Bauten ein Zertifizierungssystem (BNB) eingeführt.
Es ist auch denkbar, dass die Stadt Haan eigene Kriterien ausarbeitet, die dann vertraglich vereinbart werden können.
Erfahrung mit Engagement verbinden
Das neue Vorstandsteam der GAL stellt sich vor
Auf ihrer jährlichen Mitgliederversammlung hat die Grün Alterative Liste Haan am 20.11.2017 einstimmig ihr neues Vorstandsteam gewählt. Neben Jochen Sack und Elke Zerhusen-Elker gehören Andreas
Rehm und Jonas Riepe zum Team. Die Wählergemeinschaft setzt sich mit vielfältigen Aktionen für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in unserer Stadt ein. Die Errichtung einer Gesamtschule,
der
geplante Bau eines neuen Kindergartens am Erikaweg oder die Anerkennung als „Fair Trade Stadt“ zeigen die Erfolge beharrlicher Arbeit. Auch der Bücherschrank am Neuen Markt, der von Mitgliedern der
GAL betreut wird, gehört zur Erfolgsbilanz der letzten Jahre. Er wird so gut von den Bürgern angenommen, dass an die Errichtung eines zweiten Schranks, vielleicht am Alten Markt, gedacht wird.
Gesucht wird noch ein Sponsor, denn ein solider, wetterfester Schrank ist die Voraussetzung für das Funktionieren einer solchen Büchertausch-Aktion. Diskutiert wurde an diesem Abend auch, wie sich
die GAL als kommunale Wählergemeinschaft in regionalen, über die Stadtgrenzen hinausgehenden Zusammenhängen einbringen kann. Ein Beispiel dafür ist die Aktion für den Erhalt des Naherholungsgebietes
Ittertal zusammen mit der Initiative „Rettet das Ittertal“, die sich gegen den sinnlosen Flächenfraß durch neue Gewerbegebiete wendet. Ab Januar wird ein monatlicher GAL-Newsletter über aktuelle
Themen und
Neuigkeiten aus Haan und Umgebung informieren. Die Einbindung von neuen, an grün alternativen Themen interessierten Menschen ist ein wichtiges Anliegen für das neue Jahr. „Die Tür des GAL Büros an
der Dieker Straße 30 steht dafür offen“, betont Jochen Sack. Und wer erst einmal schauen möchte, findet Informationen auf der Homepage unter: www.gal-haan.de oder auf Facebook.
Wir begrüßen als neues Ratsmitglied Jörg-Uwe Pieper.
Jörg-Uwe war bereits in der vorherigen Legislaturperiode Mitglied im Rat. Zudem ist er bisher als Sachkundiger Bürger in mehreren Fachausschüssen als Vertreter der GAL tätig.
Als Fraktionsvorsitzender wurde Andreas Rehm gewählt. Jochen Sack wurde als stellvetretender Fraktionsvorsitzender bestätigt.
Liebe Petra
du warst über viele viele Jahre unsere Freundin
und Wegbegleiterin.
Wir vermissen die Gespräche mit dir, dein Lachen,
deine Art zu argumentieren.
Du warst immer da.
Du wirst in unseren Herzen lebendig bleiben.
Deine GAL
Kommentar zum Technologiepark Haan
Liebe Haaner*innen,
nun ist es also so weit. Mit den Stimmen der Mehrheit im RAT wird wohl der Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan, 2. Bauabschnitt“ verabschiedet. Damit ist die letzte große mögliche
Gewerbefläche weg. Innerhalb eines Jahrzehnts hat der Stadtrat alle möglichen freien Gewerbeflächen größeren Ausmaßes an den Markt gebracht. Was machen die kommenden Generationen? Die GAL hält die
Entscheidung schon seit Jahren für falsch.
Ob die versprochenen Gewerbesteuereinnahmen dann irgendwann in rauhen Mengen über Haan hereinbrechen, gilt es abzuwarten. Einen schlüssigen Beleg für die Wirtschaftlichkeit von der Umwandlung von
Ackerflächen in Gewerbeflächen gibt es nicht - auch das ist eine unbewiesenen Theorie. Auch der Aspekt, dass durch die Bergische Allee, also die dann neue Straße durch das Gewerbegebiet die Anwohner
an der Millrather Straße entlastet werden, ist nicht bewiesen. Hier wird auch immer mantramäßig von weniger Lärm gesprochen. Jedoch wird in der Realität der Verkehrslärm um 3 dB reduziert, den
Anwohnern jedoch ein Gewerbegebiet vor den bisher schönen Ausblick gepflanzt. Gewerbe darf unabhängig von Verkerslärm emittieren.
Die Landwirtschaftsverbände haben immer wieder auf die 1A-Ackerflächen hingewiesen. Das zählt aber leider nichts, wir können unsere Nahrungsmittel ja importieren. Verbaute Ackerflächen kriegen wir
nicht wieder - nie wieder!
Und dann war da ja noch das "Problem" mit dem Artenschutz. Schrecklich, dass der Artenschutz als "Problem" bezeichnet wird. Nun, eine Lösung für Haan gibt es da nicht. Alle Versuche dem Kiebitz (ist
eine geschützte Art) im Stadtraum umzusiedeln sind gescheitert. Der kleine Wiesenbrüter will einfach ncht auf kleinere Flächen ausweichen. Also finanziert die Stadt Haan eine Fläche in Wülfrath, die
theoretisch dem Kiebitz gut gefallen könnte - er weiß es halt noch nicht.
Komisch, wenn es um den Artenschutz geht, klappt das mit der überreginoalität im Kreis Mettmann. Bei Gewerbeflächen klappt das leider nicht. Da versiegelt jede Stadt die eigenen Flächen und wirbt die
Firmen beim Nachbarn ab.
Flieg kleiner Kiebitz, flieg - die Haaner wollen dich nicht!
Das Internet vergisst nichts, deshalb hier für die späteren Generationen - die GAL-Haan hat nicht Schuld!
Verfasser: Andreas Rehm
Informationsabend Gesamtschule
Dienstag, 17.01.2017, 19.00 Uhr im Schulzentrum Walder Straße 15
Vorstellung der Schulform Gesamtschule und Präsentation des Pädagogischen Eckpunktepapiers.
Eingeladen sind die Eltern der Viertklässler.
Die Anmeldungen für die Eingangsklassen (5. Schuljahr) für die Städt Gesamtschule können für das Schuljahr 2017/2018 an folgenden Tagen vorgenommen werden:
Ort:
Städt. Gesamtschule, Schule der Sekundarstufe I und II,
Walder Str. 15, 42781 Haan
Termine:
Donnerstag, 02.02.2017 09.00 - 12.00 Uhr + 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 03.02.2017 09.00 - 12.00 Uhr + 15.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 04.02.2017 09.00 - 13.00 Uhr
Juni 2016
Ein eindeutiges "JA" zur Gesamtschule
Die GAL freut sich sehr über das klare Votum der Haaner Eltern für eine Gesamtschule. Mit dem Start der Haaner Gesamtschule ab dem Schuljahr 2017/2018 wird auch zukünftig allen Haaner Kindern ein gutes weiterführendes Schulangebot in Haan zur Verfügung stehen.
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Zur Diskussion um die Schulstruktur und den Fragebogen hat die Stadt Haan sehr hilfreiche Informationen auf Ihrer Hompage veröffentlicht.
Hier der Link: Schulstrukturentwicklung
Januar 2016
Stadt Haan ist seit Januar 2016 FairTrade-Stadt!
Glückwunsch!
Mehr Infos hier: FAIRTRADE-STADT HAAN